Grenzen kennen
- Sei bereit: mental und körperlich.
- Passe deine Geschwindigkeit an.
- Mach Pausen.
Sich schützen
- Trag einen Helm.
- Schütze deinen Körper.
- Kontrolliere Ski und Snowboard.
Übersicht verschaffen
- Lass den anderen genügend Raum.
- Halte an übersichtlichen Stellen an.
- Beachte Markierungen und Signale.
Zudem beachten
- Du fährst auf eigenes Risiko.
- Benütze die markierten und gesicherten Pisten
und Abfahrten.
- Das Gelände abseits der markierten
Schneesportanlagen wird nicht
gesichert.
- Respektiere die Schutzzonen.
- Snowboard-Einsteigern und -Einsteigerinnen wird das Tragen eines
Handgelenkschutzes empfohlen.
Verfügbar unter folgendem Link: snowsafety.ch
Nachfolgend findest du die FIS-Verhaltensregeln sowie die SKUS-Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder. Diese gelten für alle Benützerinnen und Benützer von Schneesportanlagen.
Der Internationale Skiverband FIS hat 10 Verhaltensregeln aufgestellt. Halten Sie diese ein und Sie leisten einen grossen Beitrag zur Sicherheit auf den Pisten.
Grundregel
1. Niemanden
gefährden oder schädigen.
Fahrregeln
2. Auf
Sicht fahren. Fahrweise und Geschwindigkeit dem Können
und den Verhältnissen
anpassen.
3.
Fahrspur
der vorderen Skifahrer und Snowboarder respektieren.
4. Überholen mit genügend Abstand.
5. Vor dem Anfahren und vor Schwüngen hangaufwärts Blick nach oben.
Anhalten / Aufstieg
6. Anhalten nur am Pistenrand
oder an übersichtlichen Stellen
7. Auf- oder Abstieg nur am Pistenrand.
Signalisation
8. Markierungen und Signale beachten.
Verhalten bei Unfällen
9. Hilfe leisten, Rettungsdienst alarmieren.
10. Unfallbeteiligte und Zeugen: Personalien angeben.
Auch bei atemberaubenden Runs sollte die Sicherheit mitspringen:
Start small and work your way up.
In Ausnahmefällen können Motorschlitten und Pistenfahrzeuge auch während der Betriebszeiten im Einsatz sein. Zusammenstösse sind zu vermeiden:
- Den
Fahrzeugen immer den Vortritt gewähren.
- Genügend
Abstand halten.
- Falls
ein Ausweichen nicht möglich ist: anhalten und sich bemerkbar machen.
Die Bergbahn- und Pistenbetriebe sorgen für sicheren Winterspass. Durch korrektes Benützen der Anlagen leistest auch du einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit:
- Befolge
die Weisungen des Personals und beachte die Signalisationen.
- Kinder mit einer Körpergrösse unter 1,25 m dürfen auf einem Sessel nur
in Begleitung befördert werden. Die begleitende
Person muss in der Lage
sein, mitfahrenden Kindern die erforderliche
Hilfestellung zu geben.
- Sesselbahn: Schliesse die Sicherheitsbügel, sitze ruhig, steig nicht
frühzeitig aus.
- Schlepplift: Bleib in der Spur und verlasse diese bei einem Sturz sofort.
Steig
ausschliesslich beim Abbügelplatz aus und verlasse diesen sofort.
Die Schweizer Pisten- und Rettungsdienste präparieren, kontrollieren, markieren und sichern über 7500 Kilometer Pisten. Damit du dich in diesem Verkehrsraum sicher bewegen kannst, musst du die folgenden Markierungen und Signale beachten.
In Snowparks gibt es verschiedene «Lines» oder Elemente, die Snowboarder und Skifahrerinnen befahren können. Diese Lines oder Elemente sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade unterteilt: XS, S, M oder L. Als Einsteiger beginne am besten mit der S-Line. Kinder unter 6 Jahren benützen vorzugsweise XS-Elemente. Dort können sie Hindernisse langsam befahren und in Ruhe ausprobieren. XL-Elemente (extra large) sind absoluten Könnern vorbehalten.
Das freie Gelände abseits von Schneesportanlagen wird weder markiert noch gegen alpine Gefahren gesichert. Du fährst ausschliesslich auf eigene Verantwortung.
Lawinengefahr
Ab Gefahrenstufe 3 «erheblich» warnen dich diese Tafel und
die Lawinenwarnleuchte mit Blinklicht. Spätestens ab dieser Gefahrenstufe
können Lawinen leicht ausgelöst werden.
Achte darauf, dass du beim Freeriden weder andere Sportler noch Infrastruktur gefährdest. Sei besonders vorsichtig bei Hängen, die sich oberhalb resp. im Einzugsgebiet von markierten und geöffneten Pisten und Abfahrten befinden. Dort musst du mit einer erhöhten Verantwortung rechnen. Sperrungen seitens der Bahnbetreiber sind unbedingt zu respektieren – Sperrung beachten und markierte/geöffnete Piste nicht verlassen.
Ausbildung
Um das Lawinenrisiko abschätzen zu können, benötigst du
spezifische Kenntnisse und Erfahrung. Besuche einen Lawinenkurs; viele
Bergführer und Organisationen bieten solche an. Ergänze deine Kenntnisse durch
Selbststudium von Lawinenkunde-Büchern oder mit der interaktiven Plattform whiterisk.ch.
Information
Informiere dich über die Verhältnisse:
- Lawinenbulletin slf.ch, kostenlose SLF-App «White Risk»
- Wetterbericht
- Freeride-Checkpoints
- Pisten- und Rettungsdienste
Notfallausrüstung
Führe LVS (Lawinenverschütteten-Suchgerät), Schaufel und
Sonde mit. Weitere Notfallsysteme sind empfehlenswert, z. B. ein
Lawinenairbag. Trage ein aufgeladenes Mobiltelefon auf dir.
Die Lawinengefahr ausserhalb der gesicherten Abfahrten wird anhand einer fünfstufigen Skala beurteilt.
Schutzzonen
Die Natur bietet Raum für traumhafte Erlebnisse. Begegne ihr mit dem nötigen Respekt. Beachte die auf den Orientierungstafeln eingetragenen Schutzzonen, die nicht befahren werden dürfen. Im Gelände werden sie mit untenstehenden Signalen angezeigt.
Bei Nichtbeachtung von Schutzzonen kann dir der Fahrausweis/das Schneesportabonnement entzogen und eine Busse auferlegt werden. Dieses Fehlverhalten kann auch strafrechtlich verfolgt werden.
Bei Unfällen bist du verpflichtet, zu helfen.
Sichere die Unfallstelle:
Markiere die Unfallstelle mit
gekreuzten Skiern oder positioniere allenfalls Warnposten.
Leiste Erste Hilfe:
Erfasse den Zustand der verletzten
Person, lagere sie richtig, versorge ihre Wunden und schütze sie gegen Kälte.
Alarmiere den Rettungsdienst:
Melde Ort und Zeit des
Unfalls, die Anzahl Verletzte und die Art der Verletzung direkt dem
Rettungsdienst des Gebietes oder unter Tel. 144 (oder 112).
Feststellen des Tatbestandes:
Halte, insbesondere bei Kollisionsunfällen, den
Unfallhergang und die Personalien aller Beteiligten fest sowie Ort und Zeit des
Unfalls, Gelände-, Schnee- und Sichtverhältnisse, Markierung und Signalisation.
Die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportanlagen SKUS bezweckt die Unfallverhütung auf Schneesportanlagen. Die SKUS besteht aus Vertretern der wichtigsten im Schneesport aktiven Schweizer Organisationen.
Die von ihr erlassenen Richtlinien werden von den Gerichten
anerkannt und sind für Schneesportlerinnen und Schneesportler verbindlich. Für
die berufliche Ausübung des Schneesports im freien Gelände sind zudem die
Bestimmungen der Risikoaktivitäten-
gesetzgebung massgebend.
Die SKUS-Richtlinien sind genehmigt und empfohlen von:
- BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung
- Bundesamt für
Sport BASPO
- Bundesamt für Verkehr BAV
- Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte IKSS
- Schweizer Unfallversicherung Suva
- Seilbahnen Schweiz SBS
- Swiss-Ski
- Swiss Snowsports
- Verband
öffentlicher Verkehr VöV
- WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF
Link auf das PDF der SKUS-Richtlinien zum Ausdrucken